Marco Nörenberg:
Die Sucht, etwa nach Drogen, Alkohol, dem Smartphone, der Arbeit, Spiel oder andere Süchte,
sind in vielen Betrieben ein Tabuthema. Dabei wird oft übersehen, dass es sich um eine Krankheit handelt und für die Betroffenen nicht selten mit erheblichem sozialen Abstieg, teilweise dem Verlust des Arbeitsplatzes, bis hin zum Tod enden kann und diesem Menschen dringend geholfen werden muss. Manche Arbeitgeber und Betriebsräte stellen sich dem Thema und verhandeln über Betriebsvereinbarungen und schließen diese Betriebsvereinbarungen ab zum Thema Sucht, entweder im Rahmen vom betrieblichen Gesundheitsmanagement oder auch ganz separat.
Wie sich Sucht äußert, wie man als Arbeitgeber, als Kollege, als Betriebsrat damit umgeht, wie es mit den Mitbestimmungsrechten bestellt ist und auch, was in solchen Betriebsvereinbarungen stehen sollte, darüber wollen wir jetzt reden. Das ist sehr wichtig, denn diese Dinge gewinnen eine immer stärkere Brisanz, wie uns auch die Hans-Böckler-Stiftung wissen lässt. Einige Zahlen dazu. Tabak und Alkohol sind nach wie vor laut der HBS die häufigsten Drogen. Die Nikotinabhängigkeit wird in den Altersgruppen der 18-64 Jährigen auf 3,5 bis 4,2 Millionen Abhängige geschätzt. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt bei der Medikamentenabhängigkeit die Zahl der Betroffenen auf 1,4 bis 1,5 Millionen Abhängige. Wir müssen mit 8,5 Millionen Menschen rechnen, deren Alkoholkonsum den Kategorien riskanter Konsum bis Hochkonsum zuzuordnen ist. 8,5 Millionen. Jeder vierte Deutsche hat einmal in seinem Leben verbotene Substanzen zu sich genommen. Hierzu zählen psychoaktive Substanzen wie Cannabis, Amphetamine, Kokain, Pilze, Ecstasy und dazu kommt der Konsum auch leistungssteigender Medikamente durch Gesunde, um dem Arbeitsalltag gewachsen zu sein bei immer mehr Kolleginnen und Kollegen in Deutschland.
Homeoffice in Betriebsvereinbarungen regeln
Zum Thema Homeoffice ist eine ganze Menge passiert in der letzten Zeit.
Natürlich in erster Linie pandemiebedingt, denn quasi über Nacht mussten viele AG ihre Beschäftigten nach Hause schicken, um von dort zu arbeiten.
Jahrelang hieß es, wenn Beschäftigte das gern wollten: Das geht nicht, da können wir die Leute nicht kontrollieren, die Technik ist nicht so weit und und und.
Tatsächlich wollten es die Arbeitgeber vielfach nicht, und jetzt auf einmal musste es funktionieren und: siehe da, SIMSALABIM – es hat funktioniert.

360 Grad
Betriebsrat Consulting GmbH

